Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sportschule West
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Willenserklärungen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen der Sportschule West und ihren Mitgliedern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, die Sportschule West stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsabschluss
Die Mitgliedschaft kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags zustande. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren wird der Vertrag durch mindestens einen Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Der Vertrag ist auch dann wirksam, wenn nur ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Sportschule West oder im Fernabsatz geschlossen wurde. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.
3. Vertragsänderungen / Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Nutzung der Sportschule / Haftung
Die Nutzung der Räumlichkeiten, Geräte und Angebote der Sportschule West erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Sportschule West haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für typische, sportartspezifische Risiken und Verletzungen übernimmt die Sportschule West keine Haftung. Das Mitglied verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichem Equipment. Bei schuldhaft verursachten Schäden kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
5. Vertragslaufzeit
Die Mitgliedschaft hat die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängert sich nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit.
Eine Nichtteilnahme am Training, z. B. aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger persönlicher Gründe, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Die Mitgliedschaft bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der Sportschule West wirksam.
6. Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder schriftlich). Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Ein Wohnsitzwechsel stellt grundsätzlich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, es sei denn, die Fortführung des Vertrags ist dem Mitglied nachweislich unzumutbar.
7. Stilllegung der Mitgliedschaft
Das Mitglied kann bei nachweisbarer Verhinderung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, längerer Auslandsaufenthalt oder vergleichbare Gründe) eine Stilllegung der Mitgliedschaft beantragen.
Die Stilllegung ist nur nach vorheriger Bestätigung durch die Sportschule West möglich. Die Mindestdauer beträgt 1 Monat, die maximale Dauer 6 Monate pro Vertragsjahr.
Während der Stilllegung ruht die Beitragspflicht sowie das Nutzungsrecht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Zahlung / Zahlungsverzug
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus spätestens zum 3. Werktag eines Monats fällig.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift oder per Dauerauftrag. Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Entstehende Rücklastschriftkosten werden dem Mitglied in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug ist die Sportschule West berechtigt, nach erfolgloser Mahnung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
9. Beitragsanpassung
Die Sportschule West ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge anzupassen, wenn sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Gesamtkosten wesentlich verändern.
Zu den maßgeblichen Kosten zählen insbesondere Miet- und Nebenkosten, Energie- und Versorgungskosten, Personalkosten, Versicherungen sowie sonstige betriebsnotwendige Aufwendungen.
Eine Beitragsanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem die Kostenveränderung tatsächlich eingetreten ist. Kostenreduzierungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Die Mitglieder werden über eine Beitragsanpassung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform informiert. Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ab Wirksamwerden der Anpassung ein Sonderkündigungsrecht zu.
10. Spinde / Wertgegenstände
Die Nutzung von Spinden ist nur während der Anwesenheit in der Sportschule West erlaubt. Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Sportschule West keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Mitgliedsdaten / Kommunikation
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Das Mitglied verpflichtet sich, der Sportschule West eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen. Rechtlich relevante Erklärungen dürfen per Post oder per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse erfolgen.
12. Schließzeiten / Ferien
Die Sportschule West ist während der Sommerschulferien für bis zu drei Wochen sowie während der vollständigen Winterschulferien geschlossen. In dieser Zeit besteht weiterhin Beitragspflicht.
Versäumte Trainingseinheiten können während der Mitgliedschaft nachgeholt werden.
In den übrigen Schulferien wird ein Ferienprogramm angeboten. Inhalte und Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
13. Datenschutz
Es gelten die auf der Homepage der Sportschule West veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.
14. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der jeweils gültigen Hausordnung, die in den Räumlichkeiten der Sportschule West ausgehängt ist.
15. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB sind nur aus sachlichem Grund (z. B. gesetzliche Änderungen, organisatorische Anpassungen oder Weiterentwicklung des Angebots) zulässig.
Die Mitglieder werden rechtzeitig in Textform informiert und haben das Recht, der Änderung innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen.
