AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsschluss

 

  1. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Sportschule West mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

  • Vertragsabschluss in der Sportschule West

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag, entsteht in der Sportschule West durch die Unterschrift des Mitgliedes. Bei Minderjährigen unter 18 Jahre wird der Vertrag von mindestens einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben. Der Vertrag wird auch dann wirksam, wenn nur ein Erziehungsberechtigter diesen Vertrag unterschreibt. Ein Widerruf durch das Mitglied ist hierdurch nicht möglich.

  • Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

  1. Nutzung der Sportschule West / Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung

 

  • Training oder Aufenthalt ohne Aufsichtsperson

Während dem Aufenthalt in der Sportschule West, geschieht die Nutzung der Räume sowie aller Geräte und Zubehör ohne Aufsichtsperson, auf eigene Gefahr. Das Mitglied verzichtet auf eine persönliche Betreuung sowie der Trainingseinweisung und bestätigt eigenständiges Training sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem gesamten Equipment der Sportschule West. Bei nachweislichem Verursachen von Schäden an dem Gebäude, der Einrichtung sowie dem gesamten Equipment, behält sich der Vertragsgeber das Recht vor, entsprechenden Schadensersatz einzufordern sowie ggf. den Mitgliedsvertrag aufzuheben.

  • Vertragslaufzeit

Die Mitgliedschaft hat eine im Vertrag festgelegte Mindestlaufzeit. Auskunft über die jeweiligen Preise wird bei Vertragsabschluss gegeben und kann zusätzlich dem jeweiligen Vertrag entnommen werden. Eine Nichtteilnahme z.B. wegen Krankheit, Abwesenheit oder gesetzlich angeordneter Schließzeiten entbindet nicht von der Beitragszahlung. Die geschlossene Mitgliedschaft bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der Sportschule West bindend.

  • Kündigung

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen sind direkt an die Sportschule West zu versenden. Das Kündigungschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Ein Wohnsitzwechsel des Kunden, gleich aus welchem Grund, begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag bleibt auch bei einem Umzug in vollem Umfang bestehen und ist gemäß den vereinbarten ordentlichen Kündigungsfristen fortzuführen. Auskunft über die Kündigungsbedingungen werden bei Vertragsabschluss gegeben und werden zusätlich in den AGB aufgeführt.

  • Stilllegung des Vertrags

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag bei nachweisbarer Verhinderung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, längerer Auslandsaufenthalt oder vergleichbare Gründe) für einen bestimmten Zeitraum ruhend zu stellen („Stilllegung“). Die Stilllegung ist vor Beginn des gewünschten Zeitraums schriftlich zu beantragen und muss vom Anbieter bestätigt werden. Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft; es besteht keine Beitragspflicht und kein Anspruch auf Nutzung der Einrichtungen. Die Dauer der Stilllegung beträgt mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate innerhalb eines Vertragsjahres, sofern nicht anders vereinbart.

Weiterführung nach der Stilllegung
Nach Ablauf des Stilllegungszeitraums wird der Vertrag automatisch zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Stilllegung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine erneute Stilllegung ist frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten seit Beginn der letzten Stilllegung möglich.

 

  1. Pflichten des Mitgliedes

3.1 Gesundheitsschädigungen des Mitglieds durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte, Einrichtungen, Kurse hat die Sportschule West nicht zu vertreten.

3.2 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten (je Rückbuchung 10,- €) vom Mitglied zu tragen. Kommt das Mitglied mit zwei Monatsraten ganz oder teilweise schuldhaft in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Mitgliedsbeiträge inkl. evtl. angefallener Rücklastschrift- und Mahngebühren zur sofortigen Zahlung fällig (Vorfälligkeitsklausel). Die Sportschule West behält sich die Möglichkeit vor, dieses auch über einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

3.3 Die von der Sportschule West zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit in der Sportschule West genutzt werden. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die in den Spinden aufbewahrt werden, übernimmt die Sportschule West keine Haftung.

  1. Mitgliedsdaten / Angabe einer E-Mail-Adresse

4.1 Die Mitgliedschaft in der Sportschule West, ist persönlich und darf nicht übertragen werden.

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss, der Sportschule West eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bedeutsame rechtliche Erklärungen von der Sportschule West (z.B. Mahnungen, sonstiges) entweder schriftlich, per Post, an die von ihm zuletzt gemeldete Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

  1. Fälligkeit der Beiträge / Zahlungsverzug

5.1 Die Monatsbeiträge werden im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Alle Beiträge sowie Einmalzahlungen werden, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, per Lastschrift abgebucht, sollte die Einzugsermächtigung der Sportschule West vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus zum Anfang des nächsten Monats an. Für Rückbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € incl. Stornokosten des jeweiligen Bankinstituts.

5.3 Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.

 

  1. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und die vereinbarten Gebühren und Beiträge zu begleichen. Dem Sepa-Lastschriftverfahren wird auf dem Vertrag, durch das Ankreuzen von „Bequem und zeitsparend durch Bankabbuchung“ und allen dazu benötigten Daten, wie Geldinstitut, IBAN und Unterschrift, eingewilligt. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Gebühren und Beiträge aufweist.

  1. Schließzeiten / Ferienprogramm

Die Sportschule West ist nach vorheriger Bekanntgabe in den Sommerschulferien für drei Wochen sowie in den vollständigen Winterschulferien geschlossen. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird in dieser Zeit fortgeführt. Fehlende Stunden können jederzeit während der Mitgliedschaft nachgeholt werden. Hierzu muss das Mitglied lediglich eine Anfrage zur Nachholung der Stunden bei der Sportschule West stellen.

In den übrigen Schulferien bietet die Sportschule West für alle Mitglieder ein Ferienprogramm an, um die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot zu ermöglichen. Das Ferienprogramm sowie die Trainingszeiten werden von der Sportschule West festgelegt und frühzeitig per Newsletter an die Mitglieder kommuniziert. Zusätzlich wird das Ferienprogramm auf der Homepage sowie auf den sozialen Kanälen der Sportschule West veröffentlicht.

  1. Datenschutzbestimmung

Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied die auf der Homepage ersichtlichen Datenschutzbestimmungen.

  1. Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche in der Sportschule West ausgehängt ist.

 

  1. Schlussbestimmung

Die Sportschule West ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit aus Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.


Sportschule West

Gutenbergstraße 16A
70176 Stuttgart
Mobil: +49151 70078805
E-Mail: info@sportschule-west.de
Website: www.sportschule-west.de

Stand: Oktober 2025

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