AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsschluss

 

  1. Geltung der AGB

 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Sportschule West mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

 

  • Vertragsabschluss in der Sportschule West

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag, entsteht in der Sportschule West durch die Unterschrift des Mitgliedes. Bei Minderjährigen unter 18 Jahre wird der Vertrag von mindestens einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben. Der Vertrag wird auch dann wirksam, wenn nur ein Erziehungsberechtigter diesen Vertrag unterschreibt. Ein Widerruf durch das Mitglied ist hierdurch nicht möglich.

 

  • Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

  1. Nutzung der Sportschule West / Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung

 

  • Vertragslaufzeit

Die Mitgliedschaft hat eine im Vertrag festgelegte Mindestlaufzeit. Auskunft über die jeweiligen Preise wird bei Vertragsabschluss gegeben und kann zusätzlich dem jeweiligen Vertrag entnommen werden. Eine Nichtteilnahme z.B. wegen Krankheit, Abwesenheit oder gesetzlich angeordneter Schließzeiten entbindet nicht von der Beitragszahlung. Die geschlossene Mitgliedschaft bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der Sportschule West bindend.

 

  • Kündigung

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen sind direkt an die Sportschule West zu versenden. Die Kündigungschrieben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Auskunft über die Kündigungsbedingungen werden bei Vertragsabschluss gegeben und können zusätzlich dem jeweiligen Vertrag entnommen werden.

 

  • Training oder Aufenthalt ohne Aufsichtsperson

Während dem Aufenthalt in der Sportschule West, geschieht die Nutzung der Räume sowie aller Geräte und Zubehör ohne Aufsichtsperson, auf eigene Gefahr. Das Mitglied verzichtet auf eine persönliche Betreuung sowie der Trainingseinweisung und bestätigt eigenständiges Training sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem gesamten Equipment der Sportschule West. Bei nachweislichem Verursachen von Schäden an dem Gebäude, der Einrichtung sowie dem gesamten Equipment, behält sich der Vertragsgeber das Recht vor, entsprechenden Schadensersatz einzufordern sowie ggf. den Mitgliedsvertrag aufzuheben.

 

  1. Pflichten des Mitgliedes

 

3.1 Gesundheitsschädigungen des Mitglieds durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte, Einrichtungen, Kurse hat die Sportschule West nicht zu vertreten.

 

3.2 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten (je Rückbuchung 10,- €) vom Mitglied zu tragen. Kommt das Mitglied mit zwei Monatsraten ganz oder teilweise schuldhaft in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Mitgliedsbeiträge inkl. evtl. angefallener Rücklastschrift- und Mahngebühren zur sofortigen Zahlung fällig (Vorfälligkeitsklausel). Die Sportschule West behält sich die Möglichkeit vor, dieses auch über einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

 

3.3 Die von der Sportschule West zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.

 

  1. Mitgliedsdaten / Angabe einer E-Mail-Adresse

 

4.1 Die Mitgliedschaft in der Sportschule West, ist persönlich und darf nicht übertragen werden.

 

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss, der Sportschule West eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bedeutsame rechtliche Erklärungen von der Sportschule West (z.B. Mahnungen, sonstiges) entweder schriftlich, per Post, an die von ihm zuletzt gemeldete Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

 

  1. Fälligkeit der Beiträge / Zahlungsverzug

 

5.1 Die Monatsbeiträge werden im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

5.2 Alle Beiträge sowie Einmalzahlungen werden, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, per Lastschrift abgebucht, sollte die Einzugsermächtigung der Sportschule West vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus zum Anfang des nächsten Monats an. Für Rückbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € incl. Stornokosten des jeweiligen Bankinstituts.

 

5.3 Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.

 

  1. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und die vereinbarten Gebühren und Beiträge zu begleichen. Dem Sepa-Lastschriftverfahren wird auf dem Vertrag, durch das Ankreuzen von „Bequem und zeitsparend durch Bankabbuchung“ und allen dazu benötigten Daten, wie Geldinstitut, IBAN und Unterschrift, eingewilligt. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Gebühren und Beiträge aufweist.


  1. Schließzeiten / Ferienprogramm der Sportschule West
Die Sportschule West hat in den Sommerferien zwei Wochen und in den gesamten Winterferien geschlossen. In allen anderen Ferienzeiten können die Mitglieder an dem von der Sportschule West erstellten Ferienprogramm teilnehmen. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags bei Nichtteilnahme ist nicht möglich.


  1. Datenschutzbestimmung

Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied die auf der Homepage ersichtlichen Datenschutzbestimmungen.

 

  1. Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche in der Sportschule West ausgehängt ist.

 

  1. Schlussbestimmung

Die Sportschule West ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit aus Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.


Sportschule West

Gutenbergstraße 16A
70176 Stuttgart
Telefon: 0711-6368805
E-Mail: info@sportschule-west.de
Website: www.sportschule-west.de

Stand: September 2022

Image

GET UP.
GET BETTER.
EVERYDAY.

Du denkst öfter darüber nach etwas Neues auszuprobieren? Dann ist es nun an der Zeit nicht mehr nachzudenken, sondern gleich durchzustarten!

10000

Einheiten

1000

Liter Schweiß

100%

Erfolg

FOLGST DU UNS SCHON AUF SOCIAL MEDIA?

Newsletter

Kontakt

Inhaber Marc Balzer
Gutenbergstr. 16A
70176 Stuttgart
Tel: +7116368805
Mobil: +4915170078805 WhatsApp
E-mail: info@sportschule-west.de