Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportschule West

Mitgliedschaft, Beiträge, Kündigung, Nutzung und Raumvermietung

Teil A – Mitgliedschaft und Training

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Willenserklärungen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen der Sportschule West und ihren Mitgliedern.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, die Sportschule West stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Für die Vermietung der Räume der Sportschule West gelten ergänzend die Bestimmungen in Teil B dieser AGB.

2. Vertragsabschluss

Die Mitgliedschaft kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags zustande.

Bei Minderjährigen wird der Vertrag durch die gesetzlichen Vertreter abgeschlossen. Die unterzeichnende Person versichert, zum Abschluss des Vertrages für das minderjährige Mitglied berechtigt zu sein.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Sportschule West oder im Fernabsatz geschlossen wurde. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.

Foto- und Videoaufnahmen / Einwilligungen

Die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen des Trainingsbetriebs, von Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten der Sportschule West erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.

Die Erteilung oder Nichterteilung dieser Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Durchführung des Mitgliedsvertrages.

Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung der Sportschule West geregelt.

Nach einem Widerruf erfolgen keine weiteren Veröffentlichungen auf Grundlage der widerrufenen Einwilligung. Betroffene Aufnahmen werden unverzüglich aus den von der Sportschule West kontrollierten Onlineangeboten entfernt. Dies gilt auch für Gruppenaufnahmen. Gespeicherte Aufnahmen werden gelöscht, soweit keine andere Rechtsgrundlage ihre weitere Aufbewahrung erlaubt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf bleibt unberührt. Bereits verteilte Druckexemplare und von Dritten angefertigte Kopien können nicht vollständig zurückgeholt werden. Gesetzliche Lösch- und Informationspflichten bleiben unberührt.

Foto-, Video- und Audioaufnahmen durch Mitglieder

Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Audioaufnahmen durch Mitglieder, Begleitpersonen oder Besucher innerhalb der Sportschule West ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.

Insbesondere ist die Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufnahmen, auf denen andere Mitglieder erkennbar sind, ohne deren ausdrückliche Einwilligung untersagt.

Die Sportschule West behält sich vor, das Fotografieren oder Filmen im Trainingsbetrieb oder bei Veranstaltungen ganz oder teilweise zu untersagen, sofern dies zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder erforderlich ist.

Den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer ist in diesem Zusammenhang Folge zu leisten.

3. Vertragsänderungen / Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Sportschule West und dem Mitglied haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Nutzung der Sportschule / Haftung

Die Räumlichkeiten, Geräte und Angebote der Sportschule West sind sorgfältig und entsprechend den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu nutzen.

Die Sportschule West haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Sportschule West nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für typische sportartspezifische Risiken, die sich trotz ordnungsgemäßer Durchführung und Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht vollständig vermeiden lassen, haftet die Sportschule West nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.

Das Mitglied verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichem Equipment. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet das Mitglied nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Vertragslaufzeit

Die Mitgliedschaft hat eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird sie auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.

Eine Nichtteilnahme am Training, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen persönlichen Gründen, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

6. Kündigung

Während der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die auf unbestimmte Zeit fortgesetzte Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein Wohnsitzwechsel stellt grundsätzlich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, es sei denn, die Fortführung des Vertrages ist dem Mitglied unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachweislich unzumutbar.

7. Stilllegung der Mitgliedschaft

Das Mitglied kann bei nachweisbarer Verhinderung, beispielsweise Krankheit, Schwangerschaft, längerem Auslandsaufenthalt oder vergleichbaren Gründen, eine Stilllegung der Mitgliedschaft beantragen.

Die Stilllegung ist nur nach vorheriger Bestätigung durch die Sportschule West möglich. Die Mindestdauer beträgt einen Monat, die maximale Dauer sechs Monate pro Vertragsjahr.

Für den vereinbarten Stilllegungszeitraum entfallen die Mitgliedsbeiträge und die Berechtigung zur Nutzung des Trainingsangebots. Eine noch laufende Mindestvertragslaufzeit verlängert sich dadurch nicht automatisch. Eine entsprechende Verlängerung muss anlässlich des Stilllegungsantrags ausdrücklich vereinbart werden; dabei wird das neue Ende der Mindestvertragslaufzeit festgehalten.

Ist die Mitgliedschaft bereits auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, bleibt sie auch während der Stilllegung jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Der Kündigungstermin wird durch die Stilllegung nicht verschoben. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.

8. Zahlung / Zahlungsverzug

Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus spätestens zum dritten Werktag eines Monats fällig.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift oder per Dauerauftrag. Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

Das Mitglied erstattet der Sportschule West die tatsächlich angefallenen Bankkosten einer Rücklastschrift, soweit es die Rücklastschrift zu vertreten hat.

Eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund möglich. Soweit gesetzlich erforderlich, muss zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen oder eine Abmahnung erfolglos geblieben sein.

9. Beitragsanpassung

Die Sportschule West ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge anzupassen, wenn sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Gesamtkosten wesentlich verändern.

Zu den maßgeblichen Kosten zählen insbesondere Miet- und Nebenkosten, Energie- und Versorgungskosten, Personalkosten, Versicherungen sowie sonstige betriebsnotwendige Aufwendungen.

Eine Beitragsanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem die Kostenveränderung tatsächlich eingetreten ist. Kostenreduzierungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Die Mitglieder werden über eine Beitragsanpassung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform informiert.

Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung zu.

10. Spinde / Wertgegenstände

Die Nutzung von Spinden ist nur während der Anwesenheit in der Sportschule West erlaubt.

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände haftet die Sportschule West nach Maßgabe der Haftungsregelung in § 4 und der gesetzlichen Bestimmungen.

11. Mitgliedsdaten / Kommunikation

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

Das Mitglied verpflichtet sich, der Sportschule West eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen. Rechtlich relevante Erklärungen dürfen per Post oder per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse erfolgen.

12. Schließzeiten / Ferien

Die Sportschule West ist während der Sommerschulferien für bis zu drei Wochen sowie während der vollständigen Winterschulferien geschlossen. In dieser Zeit besteht weiterhin Beitragspflicht.

Versäumte Trainingseinheiten können während der Mitgliedschaft nachgeholt werden.

In den übrigen Schulferien wird ein Ferienprogramm angeboten. Inhalte und Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

13. Datenschutz

Es gelten die auf der Website der Sportschule West veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

14. Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der jeweils gültigen Hausordnung, die in den Räumlichkeiten der Sportschule West ausgehängt ist.

15. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB sind nur aus sachlichem Grund, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Änderungen, organisatorischer Anpassungen oder der Weiterentwicklung des Angebots, zulässig.

Die Mitglieder werden rechtzeitig in Textform über Änderungen informiert.

Soweit eine Zustimmung des Mitglieds gesetzlich erforderlich ist, werden die Änderungen erst mit dieser Zustimmung wirksam.

Teil B – Vermietung der Räume

1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen gelten für die einmalige oder regelmäßige Vermietung der Räume der Sportschule West.

Vermietet werden je nach Buchungsbestätigung insbesondere:

  • das Dojo,

  • die Dojo Lounge,

  • der Fitnessraum,

  • das Dojo und die Dojo Lounge in Kombination.

Die Mietbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Trainern, Kursanbietern, Gruppen und sonstigen Veranstaltern.

Art und Umfang der Nutzung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Nutzungsvereinbarung.

Die Mitgliedschaftsbedingungen in Teil A gelten nicht für reine Raumvermietungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar.

Ein Mietvertrag entsteht, wenn der Mieter nach Abstimmung von Raum, Nutzungszweck, Termin, Nutzungsdauer, Preis und gegebenenfalls Zusatzleistungen eine verbindliche Buchung abgibt und die Sportschule West diese in Textform annimmt. Eine bloße Bestätigung des Eingangs einer unverbindlichen Anfrage begründet keinen Mietvertrag. Alternativ können beide Parteien eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abschließen.

In der Buchungsbestätigung werden insbesondere der gebuchte Raum, der Nutzungszweck, das Datum, die Nutzungszeit, der Mietpreis und gegebenenfalls weitere Bedingungen festgehalten.

Diese Mietbedingungen werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Mieter vor dem Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, sie in zumutbarer Weise einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.

3. Mietgegenstand und Nutzungszweck

Der Mieter darf ausschließlich die in der Buchungsbestätigung genannten Räume und Ausstattungsgegenstände nutzen.

Die Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine wesentliche Änderung des Nutzungszwecks, die Überlassung an Dritte oder eine Untervermietung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Sportschule West.

Der Mieter muss die Sportschule West vor der Buchung über Art und Umfang der geplanten Nutzung, die ungefähre Personenzahl und besondere Aufbauten oder Geräte informieren.

Erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen für die vom Mieter organisierte Veranstaltung oder Tätigkeit sind vom Mieter auf eigene Verantwortung und eigene Kosten einzuholen.

4. Nutzungszeit

Die vereinbarte Nutzungszeit umfasst die gesamte Anwesenheitszeit einschließlich Vorbereitung, Aufbau, Dekoration, Abbau, Reinigung und Aufräumen.

Die Räume müssen spätestens zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit vollständig geräumt und ordnungsgemäß zurückgegeben werden.

Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Sportschule West und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich. Zusätzliche Nutzungszeiten können nach dem vereinbarten Stundenpreis beziehungsweise anteilig berechnet werden.

5. Preise und Zahlung

Es gilt der in der Buchungsbestätigung oder Nutzungsvereinbarung genannte Mietpreis.

Soweit auf der Website oder in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, handelt es sich bei den genannten Preisen um Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Mietpreis ist zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kann die vollständige Zahlung vor Beginn der Nutzung verlangt werden.

Die Sportschule West kann bei einzelnen Buchungen eine angemessene Kaution verlangen. Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung der Kaution werden in der Buchungsbestätigung vereinbart.

6. Stornierung durch den Mieter

Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei der Sportschule West eingeht.

Sofern in der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Nutzungsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,

  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 Prozent des vereinbarten Mietpreises,

  • 6 Tage bis 48 Stunden vor dem Termin: 60 Prozent des vereinbarten Mietpreises,

  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 90 Prozent des vereinbarten Mietpreises.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des stornierten Termins werden angerechnet.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin bedarf der Bestätigung durch die Sportschule West. Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

7. Absage durch die Sportschule West

Kann der gebuchte Raum aus einem von der Sportschule West zu vertretenden Grund nicht zur Verfügung gestellt werden, werden bereits gezahlte Mietbeträge für die ausgefallene Nutzung erstattet.

Die Sportschule West wird sich, soweit zumutbar, um einen Ersatztermin oder einen geeigneten Ersatzraum bemühen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Kann die Nutzung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, eines nicht vorhersehbaren technischen Ausfalls oder eines anderen von keiner Vertragspartei zu vertretenden Umstands nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Raumüberlassung erstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Verantwortliche Person und Aufsicht

Der Mieter benennt eine verantwortliche volljährige Person, die während der gesamten Nutzung anwesend und erreichbar ist.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Trainer, Teilnehmer, Gäste und sonstigen eingeladenen Personen diese Mietbedingungen und die Hausordnung beachten.

Bei Veranstaltungen oder Angeboten mit Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht beim Mieter beziehungsweise bei der von ihm eingesetzten verantwortlichen Person.

Eine Betreuung oder Aufsicht durch die Sportschule West ist mit der Raumvermietung nicht verbunden, sofern sie nicht ausdrücklich als zusätzliche Leistung vereinbart wurde.

9. Personenzahl und Sicherheit

Die zulässige Personenzahl richtet sich nach dem gebuchten Raum, dem vereinbarten Nutzungszweck und den geltenden Sicherheitsbestimmungen.

Eine in der Buchungsbestätigung festgelegte Höchstzahl darf nicht überschritten werden.

Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder zweckwidrig benutzt werden.

Den Anweisungen der Sportschule West sowie den geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen ist Folge zu leisten.

10. Trainer, Kursanbieter und gewerbliche Nutzer

Externe Trainer, Kursanbieter, Vereine und Veranstalter führen ihre Angebote in eigener fachlicher, rechtlicher und organisatorischer Verantwortung durch.

Sie sind dafür verantwortlich, dass erforderliche Qualifikationen, Genehmigungen, Anmeldungen und Versicherungen vorhanden sind.

Gewerbliche Trainer, Kursanbieter und Veranstalter müssen über eine für ihre Tätigkeit ausreichende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist der Sportschule West auf Verlangen vorzulegen.

Der Mieter ist selbst für die vertraglichen Beziehungen zu seinen Teilnehmern, Kunden, Mitarbeitern und sonstigen eingesetzten Personen verantwortlich.

11. Allgemeine Nutzungsregeln

Die Räume und sämtliche Ausstattungsgegenstände sind sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen.

Das Rauchen ist in allen Innenräumen untersagt.

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Sportschule West mitgebracht werden. Gesetzlich bestehende Rechte zur Mitnahme von Assistenzhunden bleiben unberührt.

Die Nutzung darf keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für Nachbarn, Mitglieder oder andere Nutzer verursachen. Musik und sonstige Geräusche sind auf eine angemessene Lautstärke zu begrenzen. Gesetzliche Ruhezeiten sind einzuhalten.

Gefährliche, leicht entzündliche, explosive oder gesetzlich verbotene Gegenstände und Stoffe dürfen nicht in die Räume gebracht werden.

12. Besondere Bedingungen für das Dojo

Die Mattenfläche darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

Speisen, offene Getränke, Glasbehälter sowie scharfkantige oder die Matten beschädigende Gegenstände sind auf der Mattenfläche nicht gestattet.

Art und Umfang der Nutzung müssen für den Raum und die Matten geeignet sein.

Der Einsatz eigener Sportgeräte, größerer Aufbauten, Befestigungen oder Dekorationen bedarf der vorherigen Zustimmung der Sportschule West.

13. Besondere Bedingungen für die Dojo Lounge

Die Dojo Lounge darf für den vereinbarten Aufenthalts-, Veranstaltungs-, Besprechungs-, Kurs- oder Workshopzweck genutzt werden.

Tische und Sitzgelegenheiten dürfen im Rahmen der vereinbarten Nutzung vorsichtig umgestellt werden. Nach der Nutzung sind sie an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Speisen und Getränke sind grundsätzlich in der Dojo Lounge zulässig. Mitgebrachte Lebensmittel, Getränke, Verpackungen, Dekorationen und sonstige Gegenstände müssen nach der Nutzung vollständig entfernt werden.

Offenes Feuer, Kerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauch- oder Nebelmaschinen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Sportschule West nicht gestattet.

Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass Wände, Decken, Türen, Möbel und sonstige Oberflächen nicht beschädigt werden.

14. Besondere Bedingungen für den Fitnessraum

Der Fitnessraum und die vorhandenen Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den Sicherheits- und Bedienungshinweisen genutzt werden.

Der Mieter muss sicherstellen, dass die Nutzer über die für eine sichere Bedienung notwendigen Kenntnisse verfügen.

Kinder und Jugendliche dürfen den Fitnessraum nur im Rahmen einer geeigneten und durchgehend beaufsichtigten Nutzung betreten.

Nach der Nutzung sind Geräte, Gewichte und sonstige Ausstattungsgegenstände an die vorgesehenen Plätze zurückzubringen.

Eine Trainingsbetreuung oder Trainingsaufsicht durch die Sportschule West ist nicht Bestandteil der Raumvermietung, sofern sie nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurde.

15. Gemeinsame Buchung von Dojo und Dojo Lounge

Bei der gemeinsamen Buchung stehen ausschließlich das Dojo und die Dojo Lounge zur Verfügung.

Der Fitnessraum ist nur dann Bestandteil der Buchung, wenn dies ausdrücklich in der Buchungsbestätigung festgehalten wurde.

Die besonderen Nutzungsbedingungen für das Dojo und die Dojo Lounge gelten entsprechend.

16. Reinigung und Rückgabe

Die Räume sind nach der Nutzung ordentlich und besenrein zurückzugeben.

Abfälle, mitgebrachte Gegenstände, Lebensmittel, Getränke und Dekorationen müssen vollständig entfernt werden. Geräte, Tische, Stühle und sonstige Ausstattungsgegenstände sind an ihre vorgesehenen Plätze zurückzustellen.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungs- und Wiederherstellungskosten berechnet werden.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

17. Schäden und Mängel

Bereits vorhandene und während der Nutzung auftretende Schäden oder Mängel sind der Sportschule West unverzüglich mitzuteilen.

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder von ihm eingesetzte Personen schuldhaft verursachen.

Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch gelten nicht als Schaden.

Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen an den Räumen und der Ausstattung sind nicht gestattet.

18. Schlüssel und Zugangsmittel

Überlassene Schlüssel, Zugangskarten oder Zugangscodes dürfen nur von den hierzu berechtigten Personen verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

Ein Verlust ist der Sportschule West unverzüglich mitzuteilen.

Bei einem vom Mieter zu vertretenden Verlust trägt der Mieter die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.

19. Hausrecht und Abbruch der Nutzung

Die Sportschule West übt in ihren Räumen das Hausrecht aus.

Bei erheblichen Verstößen gegen den vereinbarten Nutzungszweck, diese Mietbedingungen, die Hausordnung oder Sicherheitsbestimmungen kann die Sportschule West die weitere Nutzung untersagen.

Dies gilt insbesondere bei einer konkreten Gefahr für Personen oder Sachen, einer erheblichen Überschreitung der vereinbarten Personenzahl, erheblichen Ruhestörungen oder einer Nutzung für einen nicht genehmigten Zweck.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

20. Haftung bei Raumvermietungen

Die Sportschule West haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Sportschule West nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für vom Mieter, seinen Teilnehmern oder Gästen eingebrachte Gegenstände haftet die Sportschule West nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.

21. Foto-, Video- und Audioaufnahmen bei Vermietungen

Der Mieter ist dafür verantwortlich, bei Foto-, Video- oder Audioaufnahmen die Persönlichkeits-, Datenschutz- und sonstigen Rechte der aufgenommenen Personen zu beachten und erforderliche Einwilligungen einzuholen.

Aufnahmen für gewerbliche Produktionen, Werbung, Presseveröffentlichungen oder vergleichbare öffentliche Zwecke bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung der Sportschule West.

Die Bezeichnung „Sportschule West“, Logos und Kennzeichen der Sportschule West dürfen nicht ohne Zustimmung zu Werbezwecken verwendet werden.

22. Regelmäßige Vermietungen

Für regelmäßige Nutzungen werden die reservierten Termine, Vertragsdauer, Kündigungsfrist, Vergütung, Zahlungsweise, Zugangsmittel sowie Regelungen zu Ferien und Ausfallterminen in der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Nutzungsvereinbarung festgehalten.

Die Kündigung des gesamten Nutzungsverhältnisses und die Stornierung einzelner Termine werden getrennt geregelt. Fehlt eine abweichende Vereinbarung zur Stornierung einzelner Termine, findet Ziffer 6 auch auf regelmäßige Nutzungen Anwendung. Fehlt eine vereinbarte Kündigungsregelung, richten sich die Kündigungsmöglichkeiten nach dem Gesetz.

Ergänzend gelten diese Mietbedingungen. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen ihnen vor.

23. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die auf der Website der Sportschule West veröffentlichte Datenschutzerklärung.

24. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026